Teilnahme- und Versteigerungsbedingungen

Charity-Auktion einer TUDOR Black Bay im verdeckten Höchstgebotsverfahren

1. Veranstalter

Veranstalter der Charity-Auktion ist:

Elze GmbH & Co. KG
Ernst-Reuter-Allee 11
39104 Magdeburg
Deutschland

– nachfolgend „Veranstalter“ oder „Elze GmbH & Co. KG“ genannt.

Gegenstand der Charity-Auktion ist eine:

TUDOR Black Bay

– nachfolgend „Uhr“ oder „Versteigerungsgegenstand“ genannt.

Die genaue Modellbezeichnung, Referenznummer, der Zustand sowie der Lieferumfang der Uhr ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Auktionsseite.

Die Charity-Auktion wird als verdecktes Höchstgebotsverfahren durchgeführt. Jeder Teilnehmer gibt sein Gebot vertraulich ab. Die abgegebenen Gebote sind während des laufenden Verfahrens für andere Teilnehmer nicht einsehbar.

Insbesondere werden während der laufenden Charity-Auktion weder

  • das aktuell höchste Gebot,
  • die Höhe anderer Gebote,
  • die Anzahl der bereits abgegebenen Gebote noch
  • die Namen oder persönlichen Daten anderer Bieter

veröffentlicht oder anderen Teilnehmern mitgeteilt.

Jeder Teilnehmer gibt somit unabhängig von den Geboten anderer Personen den Betrag an, den er persönlich bereit ist, für die TUDOR Black Bay zu zahlen.

2. Charity-Zweck und vollständige Spende des Versteigerungserlöses

Die Charity-Auktion der TUDOR Black Bay wird zugunsten der Magdeburger Glückskinder durchgeführt.

Die Magdeburger Glückskinder sind ein Team des:

Verein für Sporttherapie und Behindertensport 1980 Magdeburg e. V. (VSB 1980 Magdeburg e. V.)
Große Diesdorfer Str. 104a
39110 Magdeburg
Deutschland

Der vollständige Versteigerungserlös aus dem Verkauf der TUDOR Black Bay wird zu 100 % an den VSB 1980 Magdeburg e. V. zweckgebunden zugunsten der Magdeburger Glückskinder gespendet.

Unter dem vollständigen Versteigerungserlös ist der gesamte vom erfolgreichen Bieter aufgrund seines erfolgreichen Gebots zu zahlende und tatsächlich vereinnahmte Zuschlagspreis zu verstehen.

Vom Zuschlagspreis werden durch die Elze GmbH & Co. KG keine Provisionen, Gebühren, Organisationskosten, Marketingkosten, Aufwendungen oder sonstigen Beträge einbehalten oder abgezogen.

Der vollständige vereinnahmte Zuschlagspreis wird für den vorgenannten Charity-Zweck gespendet.

Etwaige ausdrücklich und gesondert ausgewiesene Versand-, Transport-, Verpackungs- oder Versicherungskosten sind nicht Bestandteil des Zuschlagspreises und damit nicht Bestandteil des Versteigerungserlöses.

Der wohltätige Zweck der Charity-Auktion ändert nichts an der Verbindlichkeit eines abgegebenen Gebots und den daraus resultierenden Verpflichtungen eines erfolgreichen Bieters.

Insbesondere berechtigt der Charity-Charakter der Auktion einen Teilnehmer nicht dazu, ein verbindlich abgegebenes Gebot nachträglich freiwillig zurückzunehmen oder eine nach Vertragsschluss bestehende Zahlungsverpflichtung nicht zu erfüllen.

Die Elze GmbH & Co. KG gibt keine Zusage darüber ab, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der vom erfolgreichen Bieter gezahlte Betrag steuerlich als Spende oder Zuwendung geltend gemacht werden kann oder eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden kann. Maßgeblich hierfür sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen und steuerlichen Voraussetzungen.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • unbeschränkt geschäftsfähig sind und
  • berechtigt sind, den angebotenen Vertrag abzuschließen.

Die Teilnahme unter einer falschen oder erfundenen Identität ist nicht zulässig. Ebenso unzulässig ist die unbefugte Verwendung personenbezogener Daten anderer Personen.

Die Elze GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Identität, Volljährigkeit oder den gemachten Angaben eines Teilnehmers vor Annahme eines Gebots geeignete Nachweise anzufordern.

Wird ein berechtigt angeforderter Nachweis nicht innerhalb einer von der Elze GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Frist vorgelegt, kann das betreffende Gebot von der Wertung ausgeschlossen werden.

4. Verpflichtende Angaben des Bieters

Zur wirksamen Teilnahme an der Charity-Auktion müssen folgende Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden:

  • Vorname
  • Nachname
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Wohnort
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • verbindlicher Gebotsbetrag

Die vollständige Angabe dieser Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Die Kontaktdaten werden insbesondere benötigt, damit die Elze GmbH & Co. KG den Teilnehmer eindeutig identifizieren und ihn im Falle eines erfolgreichen Gebots oder eines Gleichstands zuverlässig kontaktieren kann.

Der erfolgreiche Bieter wird spätestens bis einschließlich 10. Oktober 2026 über die von ihm angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.

Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm angegebenen Daten vollständig und korrekt sind.

Er hat insbesondere sicherzustellen, dass er im Zeitraum nach Ablauf der Gebotsfrist bis einschließlich 10. Oktober 2026

  • unter der angegebenen Telefonnummer erreichbar ist und
  • Zugriff auf die angegebene E-Mail-Adresse hat.

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, eingehende Anrufe, Nachrichten und E-Mails in diesem Zeitraum regelmäßig zu überprüfen.

Falsche, unvollständige, offensichtlich missbräuchliche oder nicht überprüfbare Angaben können zum Ausschluss des Gebots führen.

Kann ein Teilnehmer aufgrund von ihm falsch oder unvollständig angegebenen Kontaktdaten nicht eindeutig identifiziert oder kontaktiert werden, ist die Elze GmbH & Co. KG berechtigt, das betreffende Gebot vor dessen Annahme von der Wertung auszuschließen und gegebenenfalls das nächsthöhere wirksame Gebot zu berücksichtigen.

5. Ausschließlich ein Gebot pro Person

Jede Person darf während der gesamten Charity-Auktion ausschließlich ein einziges Gebot abgeben.

Das einmal abgegebene Gebot ist grundsätzlich endgültig. Nachträgliche freiwillige Änderungen, Erhöhungen, Herabsetzungen oder Ersatzgebote sind nicht zulässig.

Hiervon ausgenommen ist ausschließlich der in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelte Fall eines Gleichstands beim höchsten Gebot.

Insbesondere ist es unzulässig,

  • mehrere Gebote unter verschiedenen E-Mail-Adressen abzugeben,
  • mehrere Telefonnummern zur Mehrfachteilnahme zu verwenden,
  • unter verschiedenen Namen oder Identitäten teilzunehmen,
  • andere Personen zur Umgehung der Ein-Gebot-Regel einzusetzen,
  • Familienangehörige, Freunde, Mitarbeiter oder sonstige Dritte lediglich dazu zu veranlassen, weitere Gebote im Interesse desselben wirtschaftlichen Bieters abzugeben,
  • mehrere Benutzerkonten oder technische Einrichtungen zur Mehrfachteilnahme einzusetzen oder
  • die Begrenzung auf ein Gebot pro Person auf sonstige Weise gezielt zu umgehen.

Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Mehrfachteilnahme oder einen gezielten Umgehungsversuch, ist die Elze GmbH & Co. KG berechtigt, die betreffenden Gebote von der Wertung auszuschließen.

Bei einem vorsätzlichen Umgehungsversuch können sämtliche dem betreffenden Teilnehmer zurechenbaren Gebote ausgeschlossen werden.

6. Verbindlichkeit des abgegebenen Gebots

Mit dem Absenden des Gebots gibt der Bieter ein verbindliches Angebot zum Erwerb der TUDOR Black Bay zu dem von ihm angegebenen Gebotsbetrag ab.

Der Teilnehmer hat daher unmittelbar vor dem endgültigen Absenden seines Gebots sorgfältig zu überprüfen,

  1. ob der eingegebene Gebotsbetrag korrekt ist,
  2. ob er die TUDOR Black Bay zu diesem Betrag tatsächlich erwerben möchte,
  3. ob er den vollständigen Betrag im Falle einer Annahme fristgerecht bezahlen kann und
  4. ob sämtliche persönlichen und Kontaktdaten korrekt angegeben wurden.

Ein Gebot darf nur abgegeben werden, wenn eine ernsthafte Erwerbs- und Zahlungsabsicht besteht.

Das abgegebene Gebot kann nach dessen Eingang grundsätzlich nicht freiwillig zurückgenommen, geändert, ersetzt, erhöht oder herabgesetzt werden.

Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rücknahme eines Gebots allein deshalb, weil

  • der Bieter seine Meinung geändert hat,
  • das Interesse an der Uhr nachträglich entfallen ist,
  • der Gebotsbetrag nachträglich als zu hoch empfunden wird,
  • zwischenzeitlich eine andere Uhr erworben wurde,
  • eine erwartete Finanzierung nicht zustande kommt,
  • die finanziellen Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen oder
  • der Bieter den Erwerb aus sonstigen persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr durchführen möchte.

Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zwingende Verbraucherrechte und gesetzliche Anfechtungsrechte, bleiben unberührt.

7. Verbot von Spaßgeboten, Scheinangeboten und Manipulationen

Bei der Charity-Auktion handelt es sich um ein ernsthaftes Verkaufsverfahren für einen wohltätigen Zweck.

Spaßgebote, Scheinangebote, Testgebote und Gebote ohne ernsthafte Erwerbs- und Zahlungsabsicht sind ausdrücklich untersagt.

Unzulässig sind insbesondere:

  • bewusst abgegebene Scheinangebote,
  • Gebote ohne tatsächliche Erwerbsabsicht,
  • Gebote ohne ernsthafte Absicht, den gebotenen Betrag im Erfolgsfall zu bezahlen,
  • Gebote unter falscher oder erfundener Identität,
  • die Verwendung fremder personenbezogener Daten ohne entsprechende Berechtigung,
  • vorsätzlich falsche Kontakt- oder Adressangaben,
  • manipulierte oder automatisiert erzeugte Gebote,
  • Mehrfachgebote,
  • Absprachen zwischen Teilnehmern zur Manipulation des Ergebnisses,
  • künstliche oder abgestimmte Beeinflussungen der Gebotshöhe sowie
  • sonstige Versuche, den ordnungsgemäßen Ablauf oder das Ergebnis des Verfahrens zu manipulieren.

Die Elze GmbH & Co. KG ist berechtigt, entsprechende Gebote von der Wertung auszuschließen.

Bei vorsätzlich falschen, betrügerischen, missbräuchlichen oder manipulativen Geboten behält sich die Elze GmbH & Co. KG ausdrücklich vor, sämtliche ihr gesetzlich zustehenden Ansprüche geltend zu machen und erforderlichenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Dies gilt insbesondere dann, wenn durch ein vorsätzlich oder schuldhaft abgegebenes Gebot ein finanzieller Schaden entsteht.

8. Gebotszeitraum

Gebote für die TUDOR Black Bay können bis einschließlich 1. Oktober 2026 abgegeben werden.

Die genaue Uhrzeit des Endes der Gebotsabgabe ergibt sich aus der jeweiligen Angabe auf der Auktionsseite.

Nach Ablauf des Gebotszeitraums werden grundsätzlich keine weiteren Gebote mehr berücksichtigt.

Maßgeblich für die fristgerechte Teilnahme ist der technisch dokumentierte Eingang des vollständigen Gebots bei der Elze GmbH & Co. KG.

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sein Gebot rechtzeitig abzugeben. Das Risiko einer verspäteten Übermittlung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers trägt der Teilnehmer.

Hierzu zählen insbesondere

  • verspätete Eingaben,
  • technische Probleme am eigenen Endgerät,
  • eine unterbrochene Internetverbindung oder
  • sonstige vom Teilnehmer zu vertretende technische Probleme.

Nach Ablauf des Gebotszeitraums sind nachträgliche Gebote oder Änderungen bereits abgegebener Gebote ausgeschlossen.

Hiervon unberührt bleibt ausschließlich die in diesen Bedingungen vorgesehene Möglichkeit eines einmaligen finalen Nachgebots im Falle eines Gleichstands.

9. Technische Störungen und außergewöhnliche Umstände

Sollte die ordnungsgemäße Durchführung der Charity-Auktion aufgrund erheblicher technischer Störungen oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände wesentlich beeinträchtigt werden, ist die Elze GmbH & Co. KG berechtigt, soweit dies erforderlich und sachlich gerechtfertigt ist,

  • den Gebotszeitraum angemessen zu verlängern,
  • das Verfahren vorübergehend zu unterbrechen,
  • offensichtlich technisch fehlerhafte Übermittlungen zu überprüfen oder
  • bei einer nicht mehr ordnungsgemäß durchführbaren Auktion das Verfahren abzubrechen und gegebenenfalls neu durchzuführen.

Eine solche Maßnahme darf nicht willkürlich erfolgen und dient ausschließlich der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und fairen Verfahrens.

10. Auswertung der Gebote

Nach Ablauf der Gebotsfrist am 1. Oktober 2026 wertet die Elze GmbH & Co. KG sämtliche rechtzeitig eingegangenen und wirksamen Gebote aus.

Berücksichtigt werden ausschließlich Gebote, die

  • fristgerecht eingegangen sind,
  • vollständig abgegeben wurden,
  • sämtliche erforderlichen personenbezogenen Angaben enthalten,
  • diesen Teilnahme- und Versteigerungsbedingungen entsprechen und
  • nicht aufgrund eines Ausschlussgrundes von der Wertung ausgeschlossen wurden.

Grundsätzlich ist das höchste wirksame Gebot erfolgreich.

Da es sich um ein verdecktes Höchstgebotsverfahren handelt, erfolgt während des laufenden Gebotszeitraums keine Information darüber, welcher Teilnehmer aktuell Höchstbietender ist.

Die Prüfung und Auswertung der eingegangenen Gebote erfolgt nach Ablauf des 1. Oktober 2026.

Der erfolgreiche Bieter wird spätestens bis einschließlich 10. Oktober 2026 ermittelt und kontaktiert.

11. Ermittlung und Kontaktierung des erfolgreichen Bieters

Der Teilnehmer mit dem höchsten wirksamen Gebot wird spätestens bis einschließlich 10. Oktober 2026 von der Elze GmbH & Co. KG kontaktiert.

Die Kontaktaufnahme kann insbesondere erfolgen über

  • die angegebene Telefonnummer,
  • die angegebene E-Mail-Adresse oder
  • beide Kommunikationswege.

Aus diesem Grund sind die vollständige und korrekte Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse zwingende Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Teilnahme.

Die Elze GmbH & Co. KG ist berechtigt, den erfolgreichen Bieter sowohl telefonisch als auch schriftlich zu kontaktieren.

Die Bekanntgabe gegenüber der Öffentlichkeit ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Zuschlags bzw. der Annahme.

12. Vertragsschluss

Das höchste Gebot allein führt noch nicht automatisch zum Vertragsschluss.

Die Annahme des erfolgreichen Gebots erfolgt durch eine ausdrückliche Zuschlags- beziehungsweise Annahmemitteilung der Elze GmbH & Co. KG gegenüber dem erfolgreichen Bieter.

Mit Zugang dieser Zuschlags- bzw. Annahmemitteilung beim erfolgreichen Bieter kommt der Kaufvertrag über die TUDOR Black Bay zu dem von diesem Teilnehmer abgegebenen Gebotsbetrag zustande.

Ab diesem Zeitpunkt ist der erfolgreiche Bieter zur vollständigen und fristgerechten Zahlung des Zuschlagspreises verpflichtet, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, die weitere Abwicklung des Vertrages zu unterstützen und insbesondere auf erforderliche Kontaktaufnahmen der Elze GmbH & Co. KG zu reagieren.

Teilnehmer, deren Gebot nicht erfolgreich war, haben keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages.

13. Ausschluss eines Gebots und Nachrücken

Die Elze GmbH & Co. KG kann ein Gebot vor dessen Annahme von der Wertung ausschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass

  • gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wurde,
  • falsche personenbezogene Angaben gemacht wurden,
  • eine Mehrfachteilnahme vorliegt,
  • das Gebot manipuliert wurde,
  • keine ernsthafte Erwerbsabsicht bestand,
  • der Teilnehmer nicht ausreichend identifiziert oder kontaktiert werden kann oder
  • das Gebot aus gesetzlichen Gründen unwirksam ist.

Wird das ursprünglich höchste Gebot von der Wertung ausgeschlossen, kann das jeweils nächsthöhere wirksame Gebot nachrücken.

Der betreffende nachrückende Teilnehmer wird in diesem Fall gesondert von der Elze GmbH & Co. KG kontaktiert.

14. Gleichstand beim höchsten Gebot

Haben zwei oder mehrere Teilnehmer nach Ablauf der Gebotsfrist am 1. Oktober 2026 exakt denselben höchsten wirksamen Gebotsbetrag abgegeben, erfolgt zunächst keine Annahme eines dieser Gebote.

Ausschließlich die am Gleichstand beteiligten Höchstbietenden werden von der Elze GmbH & Co. KG kontaktiert.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über die bei der Gebotsabgabe angegebenen Kontaktdaten.

Jeder der betreffenden Teilnehmer erhält einmalig die Möglichkeit, innerhalb einer von der Elze GmbH & Co. KG mitgeteilten Frist genau ein finales Nachgebot abzugeben.

Nur in diesem besonderen Fall ist ein weiteres Gebot zulässig.

Das finale Nachgebot ist wiederum verbindlich.

Jeder beteiligte Teilnehmer darf in dieser Runde ausschließlich ein einziges finales Nachgebot abgeben.

Das höchste wirksame finale Nachgebot erhält anschließend den Zuschlag beziehungsweise wird angenommen.

Gibt ein zum Nachgebot berechtigter Teilnehmer innerhalb der mitgeteilten Frist kein finales Nachgebot ab, bleibt sein ursprünglich abgegebener Gebotsbetrag für die abschließende Wertung bestehen.

Sollte auch nach dieser finalen Nachgebotsrunde erneut ein exakter Gleichstand beim höchsten Gebot bestehen, wird der erfolgreiche Bieter unter den weiterhin gleichauf liegenden Höchstbietenden durch ein neutrales und von der Elze GmbH & Co. KG dokumentiertes Losverfahren ermittelt.

Weitere Nachgebotsrunden finden nicht statt.

Auch im Falle eines Gleichstands soll die abschließende Ermittlung und Kontaktierung des erfolgreichen Bieters grundsätzlich bis spätestens 10. Oktober 2026 erfolgen.

15. Zahlungsbedingungen

Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, den vollständigen Zuschlagspreis auf das ihm von der Elze GmbH & Co. KG mitgeteilte Konto zu überweisen.

Für die Charity-Auktion gilt folgende verbindliche Zahlungsfrist:

Der vollständige Zuschlagspreis muss innerhalb von zehn Werktagen ab dem 10. Oktober 2026 vollständig auf dem von der Elze GmbH & Co. KG angegebenen Konto eingegangen sein.

Als Werktage im Sinne dieser Regelung gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Elze GmbH & Co. KG.

Damit muss der vollständige Zuschlagspreis grundsätzlich spätestens am Freitag, 23. Oktober 2026 auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der vollständige Zahlungseingang und nicht lediglich die Erteilung oder Ausführung eines Überweisungsauftrags.

Der erfolgreiche Bieter hat seine Zahlung deshalb so rechtzeitig zu veranlassen, dass der vollständige Betrag innerhalb der genannten Frist gutgeschrieben werden kann.

Ratenzahlungen, Teilzahlungen, Stundungen oder nachträgliche Neuverhandlungen des erfolgreichen Gebots sind nur zulässig, wenn die Elze GmbH & Co. KG dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

16. Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung

Der Zuschlagspreis ist nach Vertragsschluss verbindlich geschuldet.

Der erfolgreiche Bieter kann sich seiner Zahlungsverpflichtung insbesondere nicht dadurch entziehen, dass er nachträglich mitteilt,

  • kein Interesse mehr an der TUDOR Black Bay zu haben,
  • sich bei seinem Gebot verschätzt zu haben,
  • den gebotenen Betrag derzeit nicht aufbringen zu können,
  • inzwischen eine andere Uhr erworben zu haben,
  • die hierfür vorgesehenen finanziellen Mittel nicht mehr zur Verfügung zu haben,
  • die Zustimmung einer sonstigen Person nicht erhalten zu haben oder
  • den Kauf aus sonstigen persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr durchführen zu wollen.

Wird der geschuldete Betrag nicht ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt, gelten die gesetzlichen Regelungen über Zahlungsverzug, Rücktritt und Schadensersatz.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist die Elze GmbH & Co. KG insbesondere berechtigt,

  • gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen,
  • einen darüber hinausgehenden gesetzlich ersatzfähigen Verzugsschaden geltend zu machen,
  • erforderliche und gesetzlich erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen,
  • dem erfolgreichen Bieter eine angemessene letzte Zahlungsfrist zu setzen,
  • nach erfolglosem Ablauf einer erforderlichen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten,
  • die TUDOR Black Bay dem nächsthöheren wirksamen Bieter anzubieten,
  • die Uhr anderweitig zu veräußern und
  • einen durch die Pflichtverletzung entstandenen gesetzlich ersatzfähigen Schaden gegenüber dem ursprünglich erfolgreichen Bieter geltend zu machen.

Der Charity-Charakter der Auktion führt ausdrücklich nicht dazu, dass die aus einem wirksam geschlossenen Vertrag resultierenden Verpflichtungen des erfolgreichen Bieters unverbindlich wären.

17. Mindererlös bei Nichtzahlung

Kommt es aufgrund einer vom erfolgreichen Bieter zu vertretenden Nichtzahlung dazu, dass die Elze GmbH & Co. KG den ursprünglichen Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen beendet und die TUDOR Black Bay anschließend an einen anderen Bieter oder anderweitig nur zu einem geringeren Preis veräußert werden kann, kann der hierdurch entstandene Mindererlös Bestandteil eines Schadensersatzanspruchs sein, soweit dessen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel:

Der erfolgreiche Bieter gibt ein verbindliches Gebot in Höhe von 10.000,00 EUR ab und erhält den Zuschlag beziehungsweise die Annahme seines Gebots.

Der Bieter erfüllt seine Zahlungsverpflichtung anschließend schuldhaft nicht.

Kann die TUDOR Black Bay nach einer rechtlich zulässigen Beendigung des ursprünglichen Vertrages anschließend lediglich zu einem Preis von 8.000,00 EUR veräußert werden, beträgt der dadurch entstandene Mindererlös 2.000,00 EUR.

Dieser Mindererlös kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Bestandteil eines gegenüber dem ursprünglich erfolgreichen Bieter geltend gemachten Schadensersatzanspruchs sein.

Weitere gesetzlich ersatzfähige Schäden und Kosten bleiben unberührt.

Der ursprünglich erfolgreiche Bieter hat umgekehrt keinen Anspruch auf einen etwaigen Mehrerlös, der bei einer späteren anderweitigen Veräußerung erzielt wird.

18. Konsequenzen für Spaßbieter, Manipulationsversuche und nicht zahlende Bieter

Die Elze GmbH & Co. KG behält sich vor, Personen, die

  • vorsätzlich ein Schein- oder Spaßgebot abgegeben haben,
  • falsche Identitätsdaten verwendet haben,
  • das Verfahren manipuliert haben,
  • vorsätzlich Mehrfachgebote abgegeben haben,
  • die Ein-Gebot-Regel gezielt umgangen haben oder
  • nach Vertragsschluss ihrer Zahlungspflicht schuldhaft nicht nachkommen,

von zukünftigen Charity-Auktionen, Versteigerungen, Aktionen und vergleichbaren Verkaufsverfahren der Elze GmbH & Co. KG auszuschließen.

Die Geltendmachung gesetzlicher Zahlungs-, Schadensersatz- und sonstiger Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

19. Zahlung und vollständige Spendenweiterleitung

Der erfolgreiche Bieter zahlt den vollständigen Zuschlagspreis auf das ihm von der Elze GmbH & Co. KG mitgeteilte Konto.

Nach vollständigem Eingang des Zuschlagspreises wird der gesamte tatsächlich vereinnahmte Zuschlagspreis zu 100 % zugunsten der Magdeburger Glückskinder an den VSB 1980 Magdeburg e. V. gespendet.

Die Elze GmbH & Co. KG behält keinen Anteil des Zuschlagspreises für sich.

Vom Zuschlagspreis werden insbesondere keine

  • Verkaufsprovisionen,
  • Organisationsgebühren,
  • Vermittlungsgebühren,
  • Marketingkosten,
  • Bearbeitungsgebühren oder
  • sonstigen internen Kosten

abgezogen.

Damit kommt der vollständige tatsächlich vereinnahmte Zuschlagspreis dem vorgesehenen Charity-Zweck zugute.

20. Übergabe der TUDOR Black Bay

Die TUDOR Black Bay wird grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang des geschuldeten Zuschlagspreises an den erfolgreichen Bieter herausgegeben.

Die konkrete Übergabe erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang entsprechend der auf der Auktionsseite beschriebenen Übergabeart beziehungsweise nach individueller Abstimmung mit dem erfolgreichen Bieter.

Übergabeart: [PERSÖNLICHE ABHOLUNG / VERSICHERTER WERTVERSAND / BEIDES MÖGLICH]

Bei persönlicher Abholung ist die Elze GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Identitätsnachweises zu verlangen.

Bei einem vereinbarten Versand können gesondert ausgewiesene Versand-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten zusätzlich zum Zuschlagspreis anfallen.

Diese gesonderten Kosten sind nicht Bestandteil des zu spendenden Zuschlagspreises.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Versand und Gefahrübergang, bleiben unberührt.

21. Eigentumsübertragung

Die TUDOR Black Bay bleibt bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Zuschlagspreises Eigentum des bisherigen Eigentümers.

Eine Herausgabe oder Eigentumsübertragung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

22. Beschreibung der TUDOR Black Bay

Gegenstand der Charity-Auktion ist folgende Uhr:

Marke: TUDOR
Modell: Black Bay
Referenz: [REFERENZNUMMER]
Zustand: [ZUSTAND DER UHR]
Lieferumfang: [LIEFERUMFANG EINTRAGEN, Z. B. BOX, PAPIERE, GARANTIEKARTE, BANDGLIEDER, ZUBEHÖR]

Für die Beschaffenheit und den konkreten Lieferumfang der TUDOR Black Bay ist die Beschreibung auf der jeweiligen Auktionsseite maßgeblich.

Die dort veröffentlichten Bilder sind Bestandteil der Beschreibung, soweit sie den tatsächlich angebotenen Versteigerungsgegenstand zeigen.

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit und ist angehalten, sich vor Abgabe seines Gebots über Modell, Zustand, Lieferumfang und sonstige veröffentlichte Eigenschaften der Uhr zu informieren.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Verbraucher- und sonstige Rechte bleiben unberührt.

23. Keine Veröffentlichung anderer Gebote

Das verdeckte Höchstgebotsverfahren soll sicherstellen, dass jeder Teilnehmer unabhängig von den Geboten anderer Personen sein persönliches Höchstgebot abgibt.

Aus diesem Grund werden während des laufenden Gebotszeitraums grundsätzlich keine konkreten Informationen über andere Gebote erteilt.

Insbesondere erhält ein Teilnehmer keine Information darüber,

  • ob sein Gebot aktuell das höchste Gebot ist,
  • welchen Platz sein Gebot aktuell einnimmt,
  • wie weit sein Gebot vom höchsten Gebot entfernt ist,
  • welchen Betrag er bieten müsste, um Höchstbietender zu sein oder
  • welche konkreten Beträge andere Personen geboten haben.

Jeder Teilnehmer sollte deshalb von Anfang an den Betrag angeben, den ihm die TUDOR Black Bay im Rahmen dieser Charity-Auktion persönlich wert ist und den er im Erfolgsfall tatsächlich bereit und in der Lage ist zu bezahlen.

24. Keine Offenlegung personenbezogener Daten anderer Teilnehmer

Namen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige personenbezogene Informationen anderer Teilnehmer werden gegenüber anderen Bietern nicht offengelegt, soweit hierfür keine gesetzliche Verpflichtung oder sonstige rechtliche Grundlage besteht.

Auch nach Ende des Gebotsverfahrens besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Mitteilung der Identität anderer Teilnehmer.

Ebenso besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Offenlegung sämtlicher konkreter Gebotshöhen anderer Teilnehmer.

25. Datenschutz

Die im Rahmen der Charity-Auktion erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere verarbeitet, um

  • die Teilnahme am Gebotsverfahren zu ermöglichen,
  • die Identität der Teilnehmer nachvollziehen zu können,
  • die Gebote eindeutig zuzuordnen,
  • Mehrfachgebote und Missbrauch zu erkennen,
  • die eingegangenen Gebote auszuwerten,
  • den erfolgreichen Bieter zu ermitteln,
  • Teilnehmer im Falle eines Gleichstands zu kontaktieren,
  • den erfolgreichen Bieter zu kontaktieren,
  • den Vertrag abzuwickeln,
  • die Zahlung zuzuordnen und
  • die Übergabe beziehungsweise den Versand der TUDOR Black Bay zu organisieren.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Elze GmbH & Co. KG.

Datenschutzerklärung

Die Teilnahme an der Charity-Auktion stellt für sich allein keine Einwilligung in den Erhalt von Werbung oder Newslettern dar.

26. Gesetzliche Verbraucherrechte

Soweit ein Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften unberührt.

Diese Teilnahme- und Versteigerungsbedingungen schließen gesetzliche Rechte eines Verbrauchers nicht aus oder beschränken diese nicht, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.

Dies gilt insbesondere für gegebenenfalls bestehende zwingende

  • Widerrufsrechte,
  • Gewährleistungsrechte,
  • Anfechtungsrechte und
  • sonstige gesetzliche Verbraucherrechte.

27. Haftung

Für die Haftung der Elze GmbH & Co. KG gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes wirksam vereinbart werden kann.

Die Elze GmbH & Co. KG haftet insbesondere uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

28. Vorzeitiger Abbruch

Die Elze GmbH & Co. KG behält sich vor, die Charity-Auktion vor Ablauf des vorgesehenen Gebotszeitraums abzubrechen, sofern hierfür ein wichtiger sachlicher oder rechtlicher Grund besteht.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Verlust oder Zerstörung des Versteigerungsgegenstands,
  • ein begründeter Verdacht auf erhebliche Manipulation,
  • erhebliche technische Probleme, die ein faires Verfahren unmöglich machen,
  • rechtliche Gründe, die einer Fortsetzung entgegenstehen oder
  • sonstige außergewöhnliche Umstände, aufgrund derer eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Ein Abbruch erfolgt nicht willkürlich.

29. Anwendbares Recht

Für diese Teilnahme- und Versteigerungsbedingungen sowie das daraus entstehende Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden, soweit diese gesetzlichen Vorschriften anwendbar sind.

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

30. Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Teilnahme- und Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht.

An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Elze GmbH & Co. KG und einem Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.